Antidiskriminierungspolitik

Antidiskriminierungspolitik ist der Schritt zwischen der Hinnahme von Unterschieden und der Bekämpfung von diskriminierender Behandlung aufgrund dieser Unterschiede. Die Anwendung dieser Politik braucht aber rechtliche und theoretische Vorkenntnisse und praktische Übung.

Der durch die Europäische Union vorgegebene Rechtsrahmen wird in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Gesellschaftlich findet Antidiskriminierungspolitik vor allem durch die Berücksichtigung der Erkenntnisse der Gender- und Diversity-Forschung statt. Beides bedarf der Sensibilisierung, Auseinandersetzung, Diskussion und der Einübung von Handlungsstrategien.

Unser Angebot im Bereich Antidiskriminierungspolitik umfasst die Programme:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
    (inkl. Schulungsmaßnahmen gemäß § 12 II AGG)
  • Gleichstellungsgesetze der Länder
  • Genderdynamiken im Rechtskontext