„Global Fashion“. Ein Planspiel zur EU-Handelspolitik.

Behne, Markus W. (2021)

 

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Die Importe von Bekleidung in die Europäische Union sind bereits über viele Abkommen und eine Reihe von Rechtsakten geregelt. Einige Regelungen müssen nach und nach überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang will die EU-Kommission gleich die wichtigsten Regeln in einem einheitlichen Rechtsakt zusammenfassen. Die neue Verordnung soll in Zukunft regeln, ob und welche Auflagen importierte Bekleidung erfüllen muss. Werden die beschlossenen Auflagen nicht erfüllt, darf diese Mode nicht in die EU eingeführt werden. Darunter fallen Auflagen bezüglich der ökologischen Standards und Standards zum Gesundheitsschutz. Dies gilt sowohl für die Produktion als auch die Produkte selbst. Auch die Käuferinnen und Käufer sollen schließlich nicht durch ihre Mode geschädigt werden. Daneben können soziale Mindeststandards für die Produktion verlangt werden. Die EU möchte auch einen Schutz für die heimische Bekleidungsindustrie bieten, wenn damit der Freihandel nicht gefährdet wird. Die Produzenten von Mode, Designer und das kreative Schneiderhandwerk in der EU müssen aber auch geschützt werden, falls die Importe auf unfaire Weise ihre Absatzmöglichkeiten zuhause gefährden. Einige Regeln der neuen Verordnung sind sicher unumstritten. Andere aber werden durch die verschiedenen Interessengruppen sehr unterschiedlich beurteilt. Streit ist vorprogrammiert. Streit ist aber auch ein demokratisches Mittel, um eine Regelung zu finden, die möglichst vielen Interessen gerecht wird. Letztlich müssen Mehrheiten organisiert werden.

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