Datenschutz praktisch und kompakt: Informationspflichten der EU-DSGVO erfüllen und Auskünfte richtig und schnell erteilen am 11. August 2020 (10:00 - 12:00 Uhr) - Online-Seminar

Die EU-DSGVO verleiht jeder natürlichen Person das Recht zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert hat. Im Rahmen dieses Auskunftsanspruches besteht jedoch eine Unsicherheit, welche konkreten Daten von den Auskunftssuchenden im Rahmen dieses Anspruches abgefragt werden können.

Unser Online-Seminar gibt eine kompakte Übersicht über die Grundlagen und den Umfang des Auskunftsanspruches gemäß Art. 15 EU-DSGVO.

Insbesondere werden folgende Fragen umfassend beantwortet:

  • Wer kann den Anspruch nach Art. 15 EU-DSGVO geltend machen?
  • Wie kann der Anspruch geltend gemacht werden?
  • Gibt es Regelungen zur Form und zur Frist?
  • Entstehen Kosten durch die Geltendmachung des Anspruchs?
  • Wie umfangreich muss der Inhalt der Auskunft sein?

Weitere Informationen finden Sie hier.