Informationsfreiheit (Bund/Land) in besonderen Zeiten am 14. Mai 2020 - E-TRAINING von 10-15 Uhr

Welche Informationen kann, welche Information muss durch die öffentliche Verwaltung an Bürgerinnen und Bürgern herausgegeben werden? 

Eine transparente und bürgernahe Verwaltung ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel öffentlichen Handelns. Das Informationsbedürfnis der Bevölkerung gerade in Zeiten der Verunsicherung ist immens. Dennoch, nicht jede Information darf öffentlich gemacht werden. 

Zur Regelung dieser Ansprüche bestehen auf der Ebene des Bundes und in vielen Bundesländern Gesetze zur Weitergabe von Informationen. Bereits in vier Bundesländern bestehen zudem bereits Transparenzgesetze, die dieses ebenso regeln.

In der Praxis bleiben jedoch viele Fragen offen: Was darf weitergegeben werden? Wie schnell hat dieses zu geschehen und darf ich dafür Gebühren und Kosten geltend machen? Und wer entscheidet überhaupt darüber und welche Fehler könnten mir unterlaufen? 

Alltagstaugliche Hinweise und Verfahrensweisen möchte die Veranstaltung den Beschäftigten geben, die sich mit Informationsansprüchen konfrontiert sehen es könnten auch Sie sein!  

 

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