Personalaktenrecht am 26. Februar 2020 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

Wie führe ich eine Personalakte? 
Wann haben Sie zum letzten Mal in Ihre Personalakte geschaut und hätte da nicht schon längst etwas gelöscht werden müssen?
Wer darf alles (außer mir) auf die Personalakten zugreifen?

Das ordnungsgemäße und systematische Anlegen sowie Führen von Personalakten ist Voraussetzung für das regelkonforme Handeln einer Personalverwaltung. Eine ordnungsgemäße Führung und Planung des Personals benötigt zwingend eine aussagekräftige Personalaktenführung. Diese ist ebenso Voraussetzung für die Vornahme von Personalmaßnahmen. 

Die Realität mag leider anders aussehen. Oftmals geben Personalakten nicht umfassend und lückenlos Auskunft über relevante dienstliche Daten und das Verhalten des Beschäftigten. Auch wird das berechtigte Interesse von Beschäftigten an ihren Personalakten oft nur halbherzig verfolgt und berücksichtigt. Zudem werden Regeln des Datenschutzes im Alltag häufig außer Acht gelassen, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung und Löschung von Daten im Rahmen der Personalakte. 

Die Veranstaltung widmet sich der Thematik Personalaktenrecht aus der Sicht der Verwaltung sowie der Beschäftigten und klärt über Rechte und Pflichten auf. Ebenso für die Angehörigen eines Personalrats ist das Wissen um eine korrekte Personalaktenführung dringend erforderlich.

Weitere Informationen zum Seminarprogramm finden Sie hier.